Kostenübernahme

Kosten

Behandlungen sind mit ärztlicher Verordnung und als Selbstzahler möglich.

Mit ärztlicher Verordnung

Die Kosten werden je nach Versicherung von der Kranken-, Unfall- oder Invalidenversicherung übernommen.

Anerkannt bei allen Schweizer Krankenkassen und Zusatzleistungen.
ZSR-Nummer: C685934

Selbstzahler

Auch ohne ärztliche Verordnung sind Behandlungen möglich.

  • 30 MinutenCHF 75.–
  • 60 MinutenCHF 140.–

Weniger als 24 Stunden im Voraus abgesagte Termine werden dem Patienten privat in Rechnung gestellt.

Erstkonsultation

Was Sie zum ersten Termin mitbringen.

  • Ärztliche Verordnung (falls vorhanden)
  • Krankenversicherungskarte
  • Relevante Befunde (z. B. Röntgen-, MRT- oder CT-Berichte, Operationsberichte oder Arztberichte)

Ziel der ersten Behandlung ist eine gründliche Befunderhebung mit Erläuterung der genauen Herangehensweise und einem individuellen Therapieplan.