Kostenübernahme
Kosten
Behandlungen sind mit ärztlicher Verordnung und als Selbstzahler möglich.
Mit ärztlicher Verordnung
Die Kosten werden je nach Versicherung von der Kranken-, Unfall- oder Invalidenversicherung übernommen.
Anerkannt bei allen Schweizer Krankenkassen und Zusatzleistungen.
ZSR-Nummer: C685934
Selbstzahler
Auch ohne ärztliche Verordnung sind Behandlungen möglich.
- 30 MinutenCHF 75.–
- 60 MinutenCHF 140.–
Weniger als 24 Stunden im Voraus abgesagte Termine werden dem Patienten privat in Rechnung gestellt.
Erstkonsultation
Was Sie zum ersten Termin mitbringen.
- Ärztliche Verordnung (falls vorhanden)
- Krankenversicherungskarte
- Relevante Befunde (z. B. Röntgen-, MRT- oder CT-Berichte, Operationsberichte oder Arztberichte)
Ziel der ersten Behandlung ist eine gründliche Befunderhebung mit Erläuterung der genauen Herangehensweise und einem individuellen Therapieplan.